Tschechien Führerschein-Schikane; Information

Seit geraumer Zeit ist es in Tschechien Pflicht, dass Kfz-Lenker ab dem vollendeten 60. Lebensjahres einen Gesungheitsausweis vorweisen müssen.

Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd vertritt die Rechtsansciht, dass für die VOrlage eines Gesundheitsnachweises für österreichische Staatsbürger, welche das 60. Lebensjahr vollendet haben, und ein Kraftfahrzeug in der Tschechischen Republik lenken, keine Rechtsgrundlage gegeben ist.

Empfohlen wird deshalb, dass diese Personen die auch in tschechischer Sprache vorliegenden rechlichen Erläuterungen des ÖAMTC im Falle eines Grenzübetrittes in ihrem Kraftfahrzeug zur Klarstellung mitführen sollten.

Da Informationsblatt kann unter folgendem Link abgerufen werden:
Datei herunterladen: PDFhttp://www.oeamtc.at/netautor/download/document/recht/mitteilung_oeamtc_tschechien.pdf

19.07.2010


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