KUNDMACHUNG - 7. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes 1992

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wappen

Der Gemeinderat Eisgarn beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in Eisgarn und Wie­lings abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

                                 vom 18.Jänner 2018 bis 01. März 2018

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage des Raumplanungsbüros (http://www.kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.

Ing. Günter Schalko
Bürgermeister

 

angeschlagen am: 18.1.2018
zur Abnahme vorgesehen: 02.03.2018

19.01.2018