Heizkostenzuschuss 2023/2024

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 150,-- und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,-- für die Heizperiode 2023/2024 zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen

Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. Eine Postanweisung ist NICHT möglich.

Zu beachten ist, dass Anträge ab 20. Dezember 2023 bis spätestens 31. März 2024 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können.


Notwendige Beilagen:

  • Aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen (auch Nachweise über Alimente oder Unterhalt) 
  • Schulbesuchsbestätigung (bei Schulbesuch ab dem 15. Lebensjahr) 
  • Versicherungsdatenauszug für Personen ab dem 15. Lebensjahr ohne Einkommen

 

Informationen und Antrag zum Heizkostenzuschuss

19.12.2023