Pflanzenkrankheit FEUERBRAND

Foto Feuerbrand

Gesetzliche Regelung zur Verhinderung der Ausbreitung

Auch heuer wird das Feuerbrand-Bekämpfungssystem fortgeführt.

Die Pflanzenseuche wird durch das Bakterium Erwinia amylovora hervorgerufen. Große wirtschaftliche Schäden – vor allem an Apfel- und Birnbäumen (Streuobstbäume, Intensiv-obstbauflächen), sowie an bestimmten Ziergehölzen (alle aus der Familie der Rosenge-wächse) – werden verursacht.

Feuerbrand ist eine gefährliche Pflanzenkrankheit, für Mensch und Tier besteht aber keine Gefahr! Die leicht übertragbare Pflanzenkrankheit wurde als Quarantänekrankheit eingestuft und unterliegt deshalb der MELDEPFLICHT eines jeden Gemeindebürgers! Eigentümer, Fruchtnießer, Pächter und sonstige Verfügungsberechtigte von Grundstücken haben bereits den Verdacht des Auftretens des Schadorganismus unverzüglich dem Bürgermeister oder unseren Feuerbrandbeauftragten GGR Wilhelm Süß (§ 14 Abs. 3 NÖ Kulturpflanzenschutzgesetz 1978, Pflanzenschutzverordnung LGBl. 6130) anzuzeigen.

Sollte sich der Verdacht erhärten (begründeter Verdacht), hat der Feuerbrandbeauftragte den nächstgelegenen Feuerbrand-Sachverständigen sowie die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer unverzüglich davon zu informieren. Der Feuerbrand-Sachverständige klärt in der Folge den Verdacht ab – bei einem bestätigten Auftreten werden von diesem die Maßnahmen festgelegt. Wird das Vorhandensein des Schadorganismus bestätigt, legt die Bezirksverwaltungsbehörde zum Schutz der benachbarten Gebiete im Umkreis von bis zu 3 km um die Befallsstelle eine Befallszone fest.

Seit Juli 2010 gibt es in NÖ ein gesetzlich verankertes Auspflanzverbot für Wirtspflanzen in Befallszonen (Umkreis von 3 km um einen Befallsherd). Ausgenommen davon sind Pflanzen folgender Gattungen, die der Fruchtnutzung dienen:

  • Cydonia (Quitte)
  • Malus (Apfel)
  • Mespilus (Mispel)
  • Pyrus (Birne), mit Ausnahme der Sorte Speckbirne (Synonym: Oberösterreichische Weinbirne, Zitronengelbe)
  • Sorbus (z.B. Eberesche, Vogelbeere)
  • Aronia (Apfelbeere)

 

26.04.2022