ACHTUNG - Drohnenbesitzer

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Drohnenbesitzer - auch von gängigen Drohnen, welche in jedem Elektro- bzw. Spielzeuggeschäft zu haben sind, sind lt. Luftfahrtbehörde bewilligungspflichtig.

Durch die große Anzahl an aktuellen Drohnenverkäufen wird die Brisanz dieses Themas immer tragender.

Diese umfasst im groben den Flug im unbebauten und unbesiedeltem Gebiet.

Das Fliegen über besiedeltem Gebiet sowie über Häuser, Kirchen, Volksfeste oder Sportveranstaltung ist nicht erlaubt.

Die meisten Drohnenbesitzer wissen nicht über diese Tatsache Bescheid, und laufen so Gefahr, in den vom Gesetzgeber verfügten Strafrahmen von bis zu 22.000 Euro zu fallen.

Es gibt ein hohes Gefahrenpotential, man denke an Personenschäden durch abstürzende Drohnen, Irrläufer, welche an einer Bundesstraße oder Autobahn einen Unfall verursachen können usw.

Das Thema ist noch sehr jung, jedoch durch die prognostizierte Anzahl von 15.000 verkauften Drohnen zu Weihnachten 2016, ein sehr aktuelles Thema.

Wichtiges hierzu:

Mindestalter: 16 Jahre

Nachweis einer Haftpflichtversicherung lt LfG Max. Flughöhe: 150m Flug nur über unbebauten und/oder unbesiedeltem Gebiet Bewilligungskosten ca. 300 Euro

Möglichkeit der Bewilligung : www.drohnenbewilligung.at

12.01.2017